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Scrapie bzw. TSE

Anerkennungsverfahren von Haltungsbetrieben für Schafe, Ziegen oder Schafe und Ziegen als Betrieb mit kontrolliertem Risiko klassischer Scrapie

 

In Verhandlungen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz konnte der Landesverband Bayerischer Ziegenzüchter e.V. erreichen, dass es Ziegen haltenden Betrieben seit 2018 möglich ist aktiv an einem Anerkennungsverfahren zum Erreichen des Status Betrieb mit kontrolliertem Risiko (nach 3 Jahren) bwz. vernachlässigbaren Risiko (nach 7 Jahren) teilzunehmen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass in absehbarer Zeit wieder ein innereuropäischer Handel mit Zuchttieren ermöglicht wird und so Handelseinschränkungen der Vergangenheit angehören. Im Folgenden finden interessierte Betriebe die Bestimmungen und die entsprechenden Merkblätter. Die Anmeldung zum Anerkennungsverfahen erfolgt immer über die jeweils zuständigen Veterinärämter - nicht über den Verband. Selbstverständlich stehen Ihnen aber die Verbandsvertreter für weitergehende Informationen und Fragen jederzeit zur Verfügung. Es wird allen Betrieben dringend geraten an dem Verfahren teilzunehmen, zudem die Voraussetzungen relativ einfach zu erfüllen sind.

Klicken Sie zur Information auf untenstehende Links

 

Anerkennungsverfahren

Anlage1

Anlage 2 Merkblatt

Anlage 3

Antrag auf Anerkennung

Untersuchungsantrag

Teilnahmebescheinigung

Anerkennungsbescheinigung

Einverständniserklärung

 

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/tierseuchenbekaempfung/scrapie_anerkennungsverfahren_zuchtziegen.htm

Scrapie

Bei Scrapie (oder Traberkrankheit) handelt es sich um eine übertragbare Erkrankung des Gehirns bei Schafen und Ziegen. Diese Tierseuche ist anzeigepflichtig. Als Ursache werden fehlerhafte Proteine (Prionen) vermutet, welche diese langsam verlaufende aber tödliche Erkrankung auslösen. Scrapie gehört zu den sogenannten Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathien (TSE), vergleichbar mit BSE (Bovine Spongiforme Enzephalopathie) beim Rind. In den letzten zehn Jahren traten in Bayern beim Schaf nur Fälle von atypischer Scrapie auf. Untersuchungen von Ziegen in Bayern ergaben bislang keinen Nachweis eines pathogenen Prionproteins. EU-weit findet man Scrapie vor allem in südeuropäischen Ländern wie Italien, Spanien, Griechenland und Zypern.

 

Hintergrund

Um zukünftig einen ungehinderten Austausch von Zuchtziegen unter bayerischen Ziegenbeständen, aber auch mit Ziegenbeständen in anderen Bundesländern, die denselben Status bezüglich der Scrapie-Erkrankung besitzen, zu gewährleisten, besteht in Bayern seit 2018 die Möglichkeit für ein Anerkennungsverfahren zum Erhalt des Status „Betrieb mit kontrolliertem Risiko“ für klassische Scrapie. Hintergrund ist, dass seit der im Jahr 2015 geänderten Verordnung zu übertragbaren (transmissiblen) spongiformen Enzephalopathien (TSE-Verordnung) nur solche Tiere gehandelt werden können, bei denen ein bestimmter Status hinsichtlich der klassischen Scrapie erreicht ist bzw. wird. Sie müssen entweder aus EU-Mitgliedstaaten und Regionen mit anerkanntem Status „vernachlässigbares Risiko“ stammen oder aber aus Haltungsbetrieben mit anerkanntem Status eines „vernachlässigbaren“ oder zumindest „kontrollierten Risikos für klassische Scrapie“.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, durch die Analyse der Erbsubstanz (Identifizierung von Resistenz-Genen) zu untersuchen, welche Varianten des Prion-Proteins bei einem Tier vorliegen. Damit kann das individuelle Ansteckungsrisiko jedes einzelnen Tieres eingeschätzt werden. Als Untersuchungsmaterial für eine solche Anlayse kann u. a. Blut verwendet werden. Ziegen, die in ihrer Erbsubstanz mindestens ein K222-, D146- oder S146-Allel (Resistenz-Gene) aufweisen, gelten als unempfänglich gegen Scrapie. Diese Allele treten bei den meisten Ziegenrassen allerdings relativ selten auf. 
 

Informationen für Tierhalter

Das StMUV und das LGL haben Ziegenzuchtverbände in Bayern dabei unterstützt, auf freiwilliger Basis ein Programm einzuführen, welches innerhalb von drei Jahren zu dem Status „kontrolliertes Risiko für klassische Scrapie“ sowie nach sieben Jahren zum Status „vernachlässigbares Risiko für klassische Scrapie“ führt.

Im Rahmen dieses Programms müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Dazu gehört unter anderem die Untersuchung aller verendeten und geschlachteten, aber nicht für den menschlichen Verzehr tauglichen Ziegen über 18 Monate auf Scrapie, sowie das Unterbleiben von Tierkontakten zu Betrieben mit geringerem Status. Das LGL hat in Zusammenarbeit mit dem StMUV und einzelnen Behörden mit Zuständigkeit für Verarbeitungsbetriebe für tierische Nebenprodukte Merkblätter und eine Verfahrensbeschreibung für Tierhalter und Behörden entwickelt. Die erforderlichen Bedingungen zur Anerkennung des kontrollierten oder vernachlässigbaren Risikos für Scrapie sind damit für die Tierhalter übersichtlich dargestellt und einfacher nachvollziehbar.

Gleichzeitig gibt es nun die Möglichkeit, die genetische Scrapie-Resistenz von Zuchtziegen zu untersuchen. Seit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2020/772 können Zuchtziegen, die nicht aus Gebieten oder Haltungsbetrieben mit Status „vernachlässigbares Risiko für klassische Scrapie“ stammen, aber in ihrer Erbsubstanz mindestens ein K222-, D146- oder S146-Allel (Resistenz-Gene) aufweisen, innergemeinschaftlich verbracht und gehandelt werden. Diese Resistenz-Gene treten bei den meisten Ziegenrassen jedoch relativ selten auf. Deswegen sollten Haltungsbetriebe, die Zuchtziegen innergemeinschaftlichen handeln oder exportieren wollen, weiterhin dafür sorgen, dass ihr Betriebsstatus „kontrolliertes bzw. vernachlässigbares Risiko für klassische Scrapie“ aufrechterhalten bleibt.

Kontakt

ZIEGENZUCHTVERBAND BAYERN e.V

ZVB e.V.
Senator Gerauer Str.23a

85586 Poing-Grub

 

Telefon 089 537856

Fax 089 54887671
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