Fleischleistungsprüfung bei Ziegen in Bayern
Unter den Ziegen über die wir Zuchtbuch führen ist als reine Fleischziegenrasse die Burenziege genannt. Im Jahr 1993 wurde auf Verbandsebene das erste Mal eine Fleischleistungsprüfung erhoben und veröffentlicht. Der tabellarische Überblick unten zeigt die Entwicklung seit dieser Zeit.
Jahr | Anzahl | Geburtsgewicht | 6-Wochengewicht | Tägliche Zuhnahme |
1993 | 43 | 3,9 | 12,5 | 205 |
2000 | 338 | 3,8 | 13,1 | 216 |
2009 | 239 | 3,9 | 13,3 | 220 |
Zur Fleischleistungsprüfung:
Voraussetzung für die Anerkennung als Zuchtbetrieb und die Eintragung ins Zuchtbuch, ist die Durchführung von Leistungsprüfungen und nachgenannten Aufschreibungen. Nur dann können Abstammungsnachweise ausgestellt und Böcke gekört werden.
1. Wiegeliste - Geburtsmeldungen
Von den Herdbuchzüchtern der Fleischziegenrassen - damit einbezogen sind auch Zweinutzungsrassen, bei denen keine Milchleistungsprüfung durchgeführt wird und züchterisch bearbeitet werden sollen, müssen Wiegelisten geführt werden, die gleichzeitig auch die Geburtsmeldungen beinhalten. Auf diesen Listen müssen alle Mutterziegen mit ihren Ablammergebnissen aufgeführt werden!
Diese Listen sind die Grundlage für die Zuchtbuchführung!
2. Angaben auf der Wiege- / Ohrmarken-Kennzeichnungsliste
- vollständige Adresse mit Betriebsnummer
- Rasse (bei mehreren Rassen im Betrieb möglichst getrennte Listen führen)
- Name und Zuchtbuchnummer von Mutter und Vater
- Ablammdaten / Verbleib, es müssen alle Lämmer aufgeführt werden (z.B. auch verendet, verkauft)
- Zuchtbuchnummer der Jungtiere (alle zur Zucht bestimmten Tiere müssen gekennzeichnet werden)
- Wiegedaten, es müssen alle lebenden Lämmer gewogen werden!
3. Wollziegen
- auch bei Wollziegen muß eine Wiegeliste geführt werden. Werden die Ziegen
- geschoren, muß zusätzlich das Schurergebnis angegeben werden.
4. Einsendetermin
die Listen müssen unaufgefordert jährlich, wenn die Wiegungen abgeschlossen sind, an die Geschäftsstelle eingesandt werden.