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Impfstoffe für Blauzungenkrankheit zugelassen - Folgende Meldung erreichte uns

07. 06. 2024

Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV)

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir informieren Sie hiermit über die heute erfolgte Verkündung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3 ImpfgestattungsV) im Bundesgesetzblatt

BGBl. 2024 I Nr. 181 (Link: https://www.recht.bund.de/eli/bund/BGBl-1/2024/181).

 

Die Verordnung tritt morgen Freitag, den 07. Juni 2024 in Kraft!

 

Vorsorglich und aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass es sich nicht um eine Zulassung von Impfstoffen handelt. Die Verordnung gestattet lediglich die Anwendung der drei benannten, nicht zugelassenen Impfstoffe. Sobald ein Impfstoff in der EU zugelassen wird, darf kein nicht-zugelassener Impfstoff mehr angewendet werden.

 

Für Rückfragen stehe wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Referat 46 - Tierseuchen

Rosenkavalierplatz 2

81925 München

 

Kontakt

ZIEGENZUCHTVERBAND BAYERN e.V

ZVB e.V.
Senator Gerauer Str.23a

 

Telefon 089 537856

Fax 089 54887671
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